VIT-Tuttlingen
VorsorgeIninitiative Tuttlingen

Wir informieren im Landkreis Tuttlingen...

über die verschiedenen Möglichkeiten, konkrete Vorsorge zu treffen für ein selbstbestimmtes Leben bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit:


Patientenverfügung 
Sie können im Voraus für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit Ihren Wunsch und Willen dem behandelnden Arzt, Ihren Bevollmächtigten, Ihrem rechtlichen Betreuer kundtun. Gleichzeitig können Sie eine Person benennen, die für die Umsetzung Ihrer Wünsche Sorge trägt.


Gesundheitsvollmacht 
Sie können im Voraus einer selbstgewählten Vertrauensperson für den Bereich ärztliche Diagnostik und Behandlung eine Vollmacht erteilen.


General- und Vorsorgevollmacht
Sie können im Voraus einer selbstgewählten Vertrauensperson umfassende Vertretungsmacht erteilen.


Betreuungsverfügung 
Sie können im Voraus vorsorglich einen von Ihnen gewünschten Betreuer benennen, der vom Betreuungsgericht bestellt wird, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. 

Auch wenn Sie niemanden kennen, der als Betreuer in Frage kommt, ist es sinnvoll, Ihre Wünsche für die verschiedenen Lebensbereiche niederzuschreiben.